Catch & Release: rechtssicher und tierschutzgerecht

In Deutschland gelten beim Zurücksetzen von Fischen andere Regeln als etwa in den USA oder UK - wer das nicht kennt, riskiert schnell einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Die rechtliche Grundlage

§1 des Tierschutzgesetzes verlangt für jede Belastung eines Tieres einen "vernünftigen Grund". Ein gefangener, unversehrter und maßiger Fisch allein zum Vergnügen zurückzusetzen ("Catch & Release" als Selbstzweck, wie es in angelsächsischen Ländern üblich ist) gilt in Deutschland grundsätzlich nicht als vernünftiger Grund und ist damit tierschutzrechtlich unzulässig.

Wann Zurücksetzen erlaubt und sogar Pflicht ist

Anders sieht es aus, wenn ein gesetzlicher oder gewässerspezifischer Grund vorliegt - dann ist das Zurücksetzen nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben:

In all diesen Fällen ist die Entnahme ohnehin verboten - das Zurücksetzen ist dann der gesetzlich vorgeschriebene "vernünftige Grund".

Richtiges Handling beim Zurücksetzen

  • Landezeit so kurz wie möglich halten
  • Hände vorher nass machen (schützt die Schleimhaut des Fischs)
  • Fisch nicht auf trockenen, heißen oder sandigen Untergrund legen
  • Haken möglichst schonend und zügig lösen, bei tiefem Schluckhaken Vorfach kappen statt zu reißen
  • Fisch aufrecht ins Wasser halten und "atmen lassen", bis er sich aus eigener Kraft löst - nicht einfach hineinwerfen
  • Bei Strömung den Kopf gegen die Fließrichtung halten, damit Wasser aktiv durch die Kiemen strömt

Wenn Zurücksetzen keine Option mehr ist

Ist ein zurückzusetzender Fisch stark verletzt (z.B. tief geschluckter Haken mit starker Blutung, ausgerissene Kiemen), ist ein längeres Leiden beim Zurücksetzen oft tierschutzwidriger als eine schnelle, waidgerechte Tötung. Hier steht Waidgerechtigkeit über der starren Regel - im Zweifel schnell und schmerzarm töten statt einen sterbenden Fisch zurückzusetzen.

Einordnung: warum andere Länder anders angeln

In Ländern wie den USA oder Großbritannien ist "Catch & Release" als eigenständige Angelphilosophie weit verbreitet und dort rechtlich unproblematisch. Das deutsche Tierschutzrecht verfolgt einen anderen Ansatz: Ein gefangener Fisch, der behalten werden darf, soll grundsätzlich auch verwertet werden. Wer das im Ausland gewohnte "releasen" unreflektiert nach Deutschland überträgt, bewegt sich schnell in einer rechtlichen Grauzone.