Fischereischein-Guide: Berlin & Brandenburg
Der Weg vom Interesse ans Angeln bis zur eigenen Angelrute in der Hand - Schritt für Schritt, ohne Gewähr. Details und aktuelle Gebühren immer bei der zuständigen Behörde prüfen.
Die vier Schritte zum Fischereischein
- Vorbereitung: Lernstoff der fünf Sachgebiete (Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Recht, Naturschutz/Tierschutz) durcharbeiten - z.B. über den Prüfungsgenerator und die Lernpfade dieser Seite.
- Prüfungsanmeldung: Anmeldung bei der zuständigen Stelle (in Brandenburg meist über die unteren Fischereibehörden der Landkreise, in Berlin über die zugelassenen Prüfungsausschüsse). Anmeldefristen und Termine variieren, frühzeitig informieren.
- Theoretische Prüfung: Multiple-Choice-Test über alle fünf Sachgebiete, in der Regel muss jedes Sachgebiet einzeln bestanden werden.
- Fischereischein beantragen: Mit dem Prüfungszeugnis beim zuständigen Amt (Wohnsitz-Bezirksamt in Berlin, untere Fischereibehörde in Brandenburg) den Fischereischein gegen Gebühr ausstellen lassen.
Besonderheit Brandenburg
In Brandenburg ist das Angeln auf Friedfische auch ohne bestandene Fischerprüfung möglich: Es genügt die Zahlung der Fischereiabgabe und der Erwerb einer Angelkarte für das jeweilige Gewässer. Für das Angeln auf Raubfische (Hecht, Zander, Wels, Aal, Quappe u.a.) ist weiterhin der Fischereischein mit bestandener Prüfung erforderlich.
Besonderheit Berlin
In Berlin ist für jede Form des Angelns grundsätzlich der Fischereischein nach bestandener Prüfung erforderlich. Zusätzlich gilt ein Raubfisch-Köderverbot vom 1. Januar bis 30. April (siehe Recht & Angelschein).
Jugendfischereischein
Für Jugendliche gibt es in beiden Bundesländern vereinfachte Regelungen - meist ist ein Jugendfischereischein bereits vor der vollständigen Prüfung möglich, oft an eine Altersgrenze und/oder die Begleitung durch eine erwachsene, scheininhabende Person gekoppelt. Details und Altersgrenzen bei der zuständigen unteren Fischereibehörde erfragen.
Fischereiabgabe vs. Angelkarte
Zwei unterschiedliche Dinge, die oft verwechselt werden: Die Fischereiabgabe ist eine jährliche Pflichtabgabe an das Land (unabhängig davon, wo geangelt wird). Die Angelkarte ist die Erlaubnis des Fischereiausübungsberechtigten für ein konkretes Gewässer (z.B. über Angelverein, Landesanglerverband oder privaten Bewirtschafter) und muss zusätzlich erworben werden.
Checkliste: das gehört ans Wasser
- Gültiger Fischereischein (bzw. in Brandenburg: Nachweis der gezahlten Fischereiabgabe beim Friedfischangeln)
- Gültige Angelkarte für genau dieses Gewässer
- Personalausweis zum Abgleich bei Kontrollen
- Die aktuelle Gewässerordnung der Angelkarte (oft strenger als das allgemeine Landesrecht)
Kontrollen durch Fischereiaufsicht, Ordnungsamt oder Polizei sind üblich - fehlende Papiere können als Ordnungswidrigkeit oder je nach Fall sogar als Straftat (Fischwilderei) geahndet werden.