Recht & Angelschein
Das Wichtigste zum legalen Angeln in Berlin und Brandenburg - kompakt zusammengefasst, ohne Gewaehr.
Fischereischein
Wer in Berlin oder Brandenburg angeln will, braucht grundsaetzlich einen Fischereischein. Den bekommt man nach bestandener Fischerpruefung (Fischkunde, Gewaesserkunde, Geraetekunde, Recht, Naturschutz).
Besonderheit Brandenburg: Das Angeln auf Friedfische ist auch ohne Fischereischein moeglich - es genuegt die Fischereiabgabe plus Angelkarte fuer das Gewaesser. Raubfischangeln erfordert weiterhin die Pruefung.
Angelkarte
Der Fischereischein allein reicht nicht: Zusaetzlich braucht es immer die Erlaubnis des Fischereiausuebungsberechtigten, also eine Angelkarte fuer das konkrete Gewaesser (z.B. ueber den Landesanglerverband, Vereine oder private Bewirtschafter).
Die Gewaesserordnung der Karte kann strengere Regeln als das Landesrecht enthalten - immer zuerst lesen.
Berliner Besonderheiten
In Berlin gilt ein Raubfischkoederverbot vom 1. Januar bis 30. April: In dieser Zeit duerfen keine zum Raubfischfang bestimmten Handangeln (Kunstkoeder, Koederfisch) eingesetzt werden. Ausserdem gelten Entnahmelimits fuer bestimmte Arten pro Fangtag.
Grundregeln am Wasser
Schonzeiten und Mindestmasse einhalten, waidgerecht toeten oder schonend zuruecksetzen, Fanglimits beachten, Uferzonen und Schutzgebiete respektieren, keinen Muell hinterlassen. Verstoesse koennen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden.
Offizielle Quellen
Verbindlich sind ausschliesslich die aktuellen Fassungen von Fischereigesetz und Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischG / BbgFischO), die Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) sowie die Informationen des Fischereiamts Berlin und der Obersten Fischereibehoerde Brandenburg.