Recht & Angelschein
Das Wichtigste zum legalen Angeln in Berlin und Brandenburg - kompakt zusammengefasst, ohne Gewähr.
Fischereischein
Wer in Berlin oder Brandenburg angeln will, braucht grundsätzlich einen Fischereischein. Den bekommt man nach bestandener Fischerprüfung (Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Recht, Naturschutz).
Besonderheit Brandenburg: Das Angeln auf Friedfische ist auch ohne Fischereischein möglich - es genügt die Fischereiabgabe plus Angelkarte für das Gewässer. Raubfischangeln erfordert weiterhin die Prüfung.
Angelkarte
Der Fischereischein allein reicht nicht: Zusätzlich braucht es immer die Erlaubnis des Fischereiausübungsberechtigten, also eine Angelkarte für das konkrete Gewässer (z.B. über den Landesanglerverband, Vereine oder private Bewirtschafter).
Die Gewässerordnung der Karte kann strengere Regeln als das Landesrecht enthalten - immer zuerst lesen.
Berliner Besonderheiten
In Berlin gilt ein Raubfischköderverbot vom 1. Januar bis 30. April: In dieser Zeit dürfen keine zum Raubfischfang bestimmten Handangeln (Kunstköder, Köderfisch) eingesetzt werden. Ausserdem gelten Entnahmelimits für bestimmte Arten pro Fangtag.
Grundregeln am Wasser
Schonzeiten und Mindestmasse einhalten, waidgerecht töten oder schonend zurücksetzen, Fanglimits beachten, Uferzonen und Schutzgebiete respektieren, keinen Müll hinterlassen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden.
Offizielle Quellen
Verbindlich sind ausschliesslich die aktuellen Fassungen von Fischereigesetz und Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischG / BbgFischO), die Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) sowie die Informationen des Fischereiamts Berlin und der Obersten Fischereibehörde Brandenburg.