Waidgerechtigkeit & Verhalten am Wasser
Was Gesetze nicht regeln, regelt der Anstand: fairer Umgang mit dem Fisch, Rücksicht auf andere und auf die Natur.
Was bedeutet "waidgerecht"?
Waidgerechtigkeit beschreibt den ethisch verantwortungsvollen, tierschutzgerechten Umgang mit dem gefangenen Tier - über die reine Gesetzeslage hinaus. Kern ist: unnötiges Leiden vermeiden, den Fisch zügig und sachkundig behandeln, nichts dem Zufall überlassen.
Fisch waidgerecht töten
Die richtige Reihenfolge ist entscheidend: zuerst betäuben (ein kräftiger, gezielter Schlag mit einem Betäubungsschlagholz auf den Kopf), erst danach töten (z.B. durch Kiemenschnitt oder Herzstich). Ein wacher Fisch darf nicht ausbluten oder ersticken - das gilt als tierschutzwidrig.
Landen & Hältern
Kescher mit knotenlosem, feinem Netz schonen die Schleimhaut. Fänge, die behalten werden, zügig betäuben und töten statt lange in einem Setzkescher zu hältern - unnötig langes Hältern vor dem Töten ist vermeidbarer Stress für das Tier.
Rücksicht auf andere Angler
- Ausreichend Abstand zum Nachbarplatz halten - mindestens eine Wurfweite, an belebten Ufern eher mehr
- Vor dem Aufbauen kurz fragen, wenn ein Platz erkennbar schon "besetzt" wirkt
- Lautstärke (Musik, laute Gespräche) besonders in den Morgen- und Abendstunden im Blick behalten
- Nachtangeln nur dort, wo es die Gewässerordnung erlaubt, und mit Rücksicht auf Anwohner
Rücksicht auf Natur & andere Wassernutzer
- Keinen Müll hinterlassen - besonders Schnurreste, Blei und Hakenverpackungen sind für Wasservögel, Schwäne, Biber und Fischotter lebensgefährlich
- Angelplatz beim Verlassen mindestens so sauber wie vorgefunden hinterlassen (gerne sauberer)
- Abstand zu Vogelnestern, Bruthöhlen von Bibern und sichtbaren Wildtierpfaden am Ufer halten
- Wasservögel nicht anfüttern - das zieht sie in Wurfweite und erhöht das Risiko von Hakenverletzungen
- Uferbewuchs und Röhrichtzonen möglichst nicht zertreten - wichtiger Lebensraum für Jungfische und Amphibien
Verantwortung im Verein
Wer über einen Angelverein fischt, trägt über die Hegepflicht auch Mitverantwortung für den Gewässerzustand - etwa durch Teilnahme an Hegeeinsätzen, Gewässerreinigung oder Besatzmaßnahmen. Waidgerechtigkeit endet nicht am eigenen Angelplatz.